E160aiii - Beta-carotin aus blakeslea trispora
✅ Risikostufe: Sicher • Additive
Über diesen Zusatzstoff
Herkunft
E160a(iii) bezieht sich auf Beta-Carotin, das aus dem Pilz Blakeslea trispora gewonnen wird. Beta-Carotin ist ein natürlich vorkommendes Carotinoid-Pigment, das in vielen Pflanzen und Mikroorganismen gefunden wird. Im Gegensatz zu Beta-Carotin, das aus Pflanzen wie Karotten extrahiert wird, wird diese Form durch Fermentation von Blakeslea trispora hergestellt, ein Prozess, der eine großtechnische Produktion unter kontrollierten Bedingungen ermöglicht. Der Fermentationsprozess umfasst die Kultivierung des Pilzes in einem nährstoffreichen Medium, wodurch er Beta-Carotin synthetisieren kann, das dann extrahiert und gereinigt wird.
Verwendung
Beta-Carotin aus Blakeslea trispora wird hauptsächlich als Lebensmittelfarbstoff verwendet, der verschiedenen Lebensmittelprodukten einen gelb-orangen Farbton verleiht. Es wird auch als Quelle für Provitamin A eingesetzt, da der Körper Beta-Carotin in Vitamin A (Retinol) umwandeln kann. Häufige Anwendungen umfassen die Verwendung in Margarine, Käse, Getränken, Backwaren, Süßwaren und Nahrungsergänzungsmitteln. Die Zugabe von Beta-Carotin verbessert nicht nur das visuelle Erscheinungsbild von Lebensmitteln, sondern trägt auch zu deren Nährwert bei, indem es eine Vorstufe von Vitamin A liefert, das für das Sehvermögen, die Immunfunktion und das Zellwachstum unerlässlich ist.
Nebenwirkungen
Beta-Carotin wird im Allgemeinen als sicher für den Verzehr in den üblicherweise in Lebensmitteln verwendeten Mengen angesehen. Es wurden umfangreiche Forschungen zu Beta-Carotin durchgeführt, und die Aufsichtsbehörden haben akzeptable tägliche Aufnahmemengen (ADI) festgelegt. Für Beta-Carotin aus Blakeslea trispora wird der ADI im Allgemeinen als „nicht spezifiziert“ betrachtet, was bedeutet, dass es bei den normalerweise verzehrten Mengen kein Gesundheitsrisiko darstellt. Ein übermäßiger Verzehr von Beta-Carotin-Ergänzungsmitteln (weit über die in Lebensmitteln gefundenen Mengen hinaus) kann jedoch zu einer Karotinämie führen, einem harmlosen Zustand, bei dem sich die Haut gelb-orange verfärbt. Dieser Zustand ist reversibel, wenn die Beta-Carotin-Aufnahme reduziert wird. Es sind keine signifikanten allergischen Reaktionen im Zusammenhang mit Beta-Carotin aus Blakeslea trispora bekannt.
Regulierungsstatus
Beta-Carotin aus Blakeslea trispora ist in vielen Ländern, einschließlich der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten, als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In der EU ist es als E160a(iii) gekennzeichnet. Regulierungsbehörden wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die U.S. Food and Drug Administration (FDA) haben seine Sicherheit bewertet und Richtlinien für seine Verwendung in Lebensmitteln festgelegt. Diese Vorschriften legen die maximal zulässigen Mengen an Beta-Carotin in verschiedenen Lebensmittelkategorien fest, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Die FDA stuft Beta-Carotin als allgemein als sicher (GRAS) anerkannte Substanz ein, wenn es gemäß der guten Herstellungspraxis verwendet wird.
Quellen
- 📚 EFSA 2012
- 📚 FDA CFR 21
- 📚 Wikipedia
- 📚 PubChem