E141I - E141i - Kupferkomplexe der Chlorophylle
E141I

E141i - Kupferkomplexe der Chlorophylle

✅ Risikostufe: Sicher Additive

Über diesen Zusatzstoff

Ursprung

Kupferkomplexe der Chlorophylle (E141i) werden aus Chlorophyll gewonnen, dem grünen Pigment, das in Pflanzen vorkommt. Chlorophyll wird aus Pflanzenmaterial extrahiert, typischerweise aus Gräsern, Alfalfa und Brennnesseln. Das extrahierte Chlorophyll wird dann mit Kupfersalzen behandelt, um das Magnesiumatom im Chlorophyllmolekül durch Kupfer zu ersetzen. Dieser Prozess verbessert die Stabilität des Pigments und macht es widerstandsfähiger gegen den Abbau durch Licht und Hitze.

Verwendung

E141i wird als grüner Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter Süßigkeiten, Konfekt, Getränke, Milchprodukte (wie Eis und Joghurt) und verarbeitetes Gemüse. Der Kupferkomplex bietet eine stabilere und lebendigere grüne Farbe im Vergleich zu natürlichem Chlorophyll, das sich während der Lebensmittelverarbeitung und -lagerung leicht abbauen kann. Es wird auch in einigen pharmazeutischen und kosmetischen Anwendungen eingesetzt.

Nebenwirkungen

Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 15 mg/kg Körpergewicht für die Summe von Kupferchlorophyll und Kupferchlorophyllin festgelegt. Die EFSA hat die Sicherheit von Kupferkomplexen von Chlorophyllen und Chlorophyllinen im Jahr 2010 neu bewertet und die ADI von 15 mg/kg KG/Tag bestätigt. In hohen Konzentrationen kann Kupfer giftig sein, aber die in Lebensmitteln verwendeten Mengen gelten als sicher. Einige Personen können Magen-Darm-Beschwerden verspüren, wenn sie besonders empfindlich auf Kupfer reagieren oder sehr große Mengen an Lebensmitteln konsumieren, die E141i enthalten. Die Aufsichtsbehörden haben sichere Grenzwerte für den Kupfergehalt in Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Regulierungsstatus

E141i ist in der Europäischen Union (EU) als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Es ist auch in vielen anderen Ländern weltweit zulässig, vorbehaltlich lokaler Vorschriften und Grenzwerte. Der Zusatzstoff muss spezifische Reinheitskriterien erfüllen, die in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission aufgeführt sind, um sicherzustellen, dass die Gehalte an Schwermetallen und anderen Verunreinigungen innerhalb sicherer Grenzen liegen.

Quellen

  • 📚 EFSA 2010
  • 📚 Commission Regulation (EU) No 231/2012
  • 📚 Regulation (EC) No 1333/2008
  • 📚 Wikipedia
Kurzinfos
Typ Additive
Risikostufe ✅ Sicher
Vegan? ✅ Ja
Halal? ❓ Vielleicht
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