E15X
E15x - E15x food additive
✅ Risikostufe: Sicher • Additive
Über diesen Zusatzstoff
Origin
Karamell I, auch als Zuckerkulör bekannt, wird durch kontrollierte Wärmebehandlung von Kohlenhydraten hergestellt, im Allgemeinen in Gegenwart von Säuren, Alkalien oder Salzen. Die verwendeten Kohlenhydrate sind handelsübliche, lebensmitteltaugliche nutritive Süßungsmittel wie Dextrose, Glukosesirupe, Invertzucker, Laktose, Malzsirup, Melasse, Stärkehydrolysate und Saccharose. Bei seiner Herstellung werden keine Ammonium- oder Sulfitverbindungen verwendet.Usage
Karamell I wird häufig als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es verleiht verschiedenen Lebensmitteln und Getränken eine hellgelbe bis rotbraune Farbe. Häufige Anwendungen umfassen den Einsatz in Backwaren, Saucen, Bratensoßen, Snacks und Getränken wie Bier und Erfrischungsgetränken. Es wird für seine Stabilität und Kosteneffizienz geschätzt.Side Effects
Karamell I wird von Aufsichtsbehörden weltweit allgemein als sicher (GRAS) eingestuft. Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) hat für Karamell I eine „nicht spezifizierte“ annehmbare Tagesdosis (ADI) festgelegt, was darauf hindeutet, dass die Verwendung von Karamell I in Mengen, die zur Erzielung des gewünschten technologischen Effekts erforderlich sind, auf der Grundlage der verfügbaren Daten kein Gesundheitsrisiko darstellt. Wie bei jedem Lebensmittelzusatzstoff sollte jedoch ein übermäßiger Verzehr vermieden werden. Einige Personen können bei sehr hohen Aufnahmemengen leichte Magen-Darm-Beschwerden erfahren, obwohl dies selten ist. Es sind keine signifikanten allergischen Reaktionen im Zusammenhang mit Karamell I bekannt.Regulatory Status
Karamell I ist in vielen Ländern, einschließlich den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada und Australien, als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Vorschriften legen die Arten von Kohlenhydraten fest, die bei seiner Herstellung verwendet werden dürfen, sowie die zulässigen Mengen in verschiedenen Lebensmittelkategorien. In der EU ist es als E150a gekennzeichnet. Regulierungsbehörden wie die EFSA und die FDA überwachen und bewerten kontinuierlich die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen, einschließlich Karamell I, auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.Quellen
- 📚 EFSA 2011
- 📚 FDA CFR 21
- 📚 JECFA
Kurzinfos
Typ
Additive
Risikostufe
✅ Sicher
Vegan?
✅ Ja
Halal?
✅ Ja