E141II
E141ii - Kupferkomplexe der Chlorophylline
✅ Risikostufe: Sicher • Additive
Über diesen Zusatzstoff
Ursprung
Kupferkomplexe von Chlorophyllinen (E141ii) werden aus Chlorophyll gewonnen, dem grünen Pigment, das in Pflanzen vorkommt. Chlorophyll wird aus Pflanzenmaterial extrahiert, typischerweise aus Gräsern, Luzerne und Brennnesseln. Das Magnesiumatom im Chlorophyllmolekül wird durch Kupfer ersetzt, und die Phytolestergruppe kann durch Hydrolyse teilweise oder vollständig entfernt werden, wodurch Chlorophylline entstehen. Das Kupfer wird hinzugefügt, um das Molekül zu stabilisieren und seine Wärme- und Lichtstabilität zu verbessern, wodurch es für die Verwendung als Lebensmittelfarbstoff geeignet ist.Verwendung
E141ii wird als grüner Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es bietet eine stabilere und lebendigere grüne Farbe im Vergleich zu natürlichem Chlorophyll, das sich während der Verarbeitung und Lagerung abbauen kann. Es wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln verwendet, darunter:- Süßwaren
- Milchprodukte (z. B. Eis, Joghurt)
- Getränke (z. B. Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte)
- Verarbeitetes Gemüse und Obst
- Saucen und Gewürze
- Kaugummi
Nebenwirkungen
Kupferkomplexe von Chlorophyllinen gelten im Allgemeinen als sicher für den Verzehr. Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 0-15 mg/kg Körpergewicht für Kupferchlorophyllin festgelegt. Studien deuten darauf hin, dass Kupferchlorophylline nur schlecht aus dem Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden und der größte Teil davon über den Kot ausgeschieden wird. Einige Personen können bei sehr großen Mengen leichte Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit oder Durchfall verspüren. Solche Auswirkungen sind jedoch bei typischen Verwendungsmengen in Lebensmitteln selten. Es sind keine signifikanten allergischen Reaktionen im Zusammenhang mit Kupferchlorophyllinen bekannt.Rechtlicher Status
E141ii ist in vielen Ländern, darunter die Europäische Union (EU), die Vereinigten Staaten und Australien, als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In der EU ist es in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt und unterliegt spezifischen Reinheitskriterien. In den Vereinigten Staaten wird es von der Food and Drug Administration (FDA) gemäß 21 CFR 73.125 reguliert. Der rechtliche Status und die zulässigen Verwendungen können von Land zu Land leicht variieren.Quellen
- 📚 EFSA 2010
- 📚 FDA CFR 21
- 📚 JECFA
Kurzinfos
Typ
Additive
Risikostufe
✅ Sicher
Vegan?
✅ Ja
Halal?
❓ Vielleicht